Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) am 23. November 2024 wurde der Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung in Baden-Württemberg erstmalig gesetzlich verankert.
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat hierzu einen Informationsbrief verfasst. Dieser enthält alle Informationen zur Aufgabe des LEBK, sowie zur Kandidatur und Wahl.
STS-Schreiben_Kindertagespflegeperson
Anlage_Informationsübersicht
Setzen Sie ein Zeichen für eine starke Elternvertretung in der Kindertagespflege – machen Sie mit und gestalten Sie mit!
Der Beitrag Wahl des Landeselternberates Kindertagespflege erschien zuerst auf Verein für Kindertagespflege Landkreis Göppingen e.V..
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