Inklusion im Landesjugendplan

  • Autor Autor Silas Böttcher
  • Publish date Published Published
Im Landesjugendplan werden „Jugenderholungsmaßnahmen“, also Zeltlager und Ferienfreizeiten, gefördert, indem ein Zuschuss von 25€/Tag für pädagogisch Betreuende gezahlt wird. Dabei gilt grundsätzlich ein Verhältnis von 5:1 als angemessen, in „begründeten Einzelfällen kann von dieser Teilnehmer-Betreuer-Relation abgewichen werden.“

Bereits im allgemeinen Teil der Verwaltungsvorschrift zum Landesjugendplan wird dabei Inklusion als Selbstverständlichkeit in der Kinder- und Jugendarbeit beschrieben. Den Herausforderungen, die das mit sich bringt, soll „fachlich, aber auch in den Förderungen angemessen entsprochen werden“.

Was das genau bedeutet – also welcher Schlüssel (Teilnehmende:Betreuende) tatsächlich gefördert werden kann – ist uns Anlass für eine Anfrage beim Sozialministerium gewesen. In einer E-Mail fragen wir:

  1. In welcher Form außer in dem lediglich 500 Zeichen umfassenden Feld des Antragsformulars kann ein entsprechender Bedarf begründet werden?
  2. Welche Kriterien legt das Ministerium und die Regierungspräsidien an, wenn es um die Bewertung von Angemessenheit und Erforderlichkeit der Betreuung geht? Werden sich die RP an den Bewertungen von Träger, Eltern, fachlichen Einschätzungen der Zuwendungsempfänger/Letztempfänger oder an anderen Kriterien (bitte nennen) orientieren?
  3. Existiert für das Ministerium eine Grenze, bis zu der von der in 2.1.1 angegebenen Relation von 5:1 abgewichen werden kann, und wenn ja, wo ist diese (möglicherweise in Dienstanweisungen an RP-Mitarbeitende o.Ä.) formuliert?

Bei einer Antwort halten wir euch selbstverständlich auf dem Laufenden – unser Anliegen: euch jederzeit die beste Beratung anzubieten.

Zusatzinformationen:
gemäß dem neuen SGB VIII und der von Deutschland ratifizierten Behindertenrechtskonvention der UN ist Inklusion fester Bestandteil der Jugendarbeit.

Die Verwaltungsvorschrift befindet sich online hier.

Lese weiter....

Comments

There are no comments to display
Zurück
Oben