Fahrrad- und Autodemo der #KLINIKRETTER

Stand der Planungen: Freitag, 14.5.2021 14:30 Uhr

Link zur Facebook-Veranstaltung: Fahrrad- und Autodemo der #KLINIKRETTER

Start der Veranstaltung ist Samstag, 15. Mai um 10:00 Uhr
An der Helfensteinklinik in Geislingen starten symbolisch einige Fahrräder,
sowie die „Leitfahrzeuge“ des Autokorsos.

Alle anderen Fahrrad- und Autofahrenden sammeln sich ab 9:15 Uhr auf dem großen Parkplatz der WMF.
Dort ist auch die Ausgabe der Fahnen für Fahrräder und Autos

Es gelten die aktuellen Corona-Regeln. Detaillierte Infos folgen noch!

Streckenverläufe:

Fahrrad:
Geislingen: B10 nach Kuchen.
Kuchen: B10 nach Gingen
Gingen: Hindenburgstraße
Süßen: Haupt- und Stuttgarterstraße
Salach: Stuttgarter- und Ulmerstraße
Eislingen: Ulmer- und Stuttgarterstraße
Göppingen: Ulmer Straße – Ulmer Straße folgend rechts – Bahnbrücke(Sonnenbrücke) – Poststraße – geradeaus Hohenstaufenstraße – Kreisverkehr – Theodor-Heuss-Straße – Theodor-Heuss-Platz – links Friedrich-Ebert-Straße – geradeaus Burgstraße – rechts B297/Lorcher Straße – Kreisverkehr – Lorcher Straße – links Parkplatz EWS-Arena/Versammlungsbereich

Auto:
Die „Leitfahrzeuge“ holen den Autokorso am WMF-Parkplatz ab. Der Autokorso verläuft dann vom großen WMF-Parkplatz über die B10 bis Gingen.
Ab Gingen führt der Korso über die neue B10-Umgehung bis nach Göppingen Ausfahrt Schulzentrum (Öde)
Ab Ausfahrt Öde: Christian-Grüninger-Straße – Querspange Pfingstwasen – rechts B 297/Stuttgarter Straße – links B297/Lorcher Straße – Kreisverkehr – Lorcher Straße - links Parkplatz EWS-Arena/Versammlungsbereich

ABSCHLUSSKUNDGEBUNG

Für die Abschlusskundgebung ist das Gelände um die Schockensee-Anlage vorgesehen.
Nutzt bitte den großen Parkplatz rund um die EWS-Arena zum Parken!

WICHTIG: Selbstverständlich dürfen auch Personen direkt zur Kundgebung kommen. Eine Teilnahme an den Korsos ist nicht zwingend, wäre aber toll.
Für eine Anreise bitte den Zielort EWS-Arena, Nördliche Ringstraße 87, 73033 Göppingen verwenden!

Ab ca. 11:00 spielt die Band „Brosowskeys“ auf der Bühne des Kundgebungsgeländes.

Folgende Redner sprechen an der Kundgebung ab ca. 12:30 Uhr:

  • Frank Dehmer, Oberbürgermeister der Stadt Geislingen, Kreisrat
  • Nicole Razavi, Ministerin für Wohnen und Landesentwicklung, Kreisrätin
  • Ludwig Kraus, Aktionsbündnis ERHALT der Helfensteinklinik, Stadtrat
  • Sascha Binder, MdL, Kreisrat, Stadtrat

+++++ CORONA - AUFLAGEN +++++

  • Bitte bei Anzeichen einer Covid-19 Erkrankung der Demo eigenverantwortlich fernbleiben.

  • Die Teilnehmer haben, sofern diese sich nicht in den Kraftfahrzeugen im Rahmen der Autodemonstration befinden, einen Mindestabstand von 1,5m zueinander und zu nicht teilnehmenden Personen einzuhalten.

  • Für die Dauer der Versammlung besteht ausnahmslos für alle Versammlungsteilnehmer die Pflicht des ordnungsgemäßen Tragens einer geeigneten medizinischen Maske (Norm DIN EN 14683:2019-10 oder vergleichbar) oder eines Atemschutz des Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder vergleichbar (im weiteren Verlauf abgekürzt mit MNS).

  • Auf die Pflicht zum Tragen eines MNS in Kraftfahrzeugen während der Autodemonstration gemäß den geltenden Bestimmungen der Corona-Verordnung wird hier nochmals ausdrücklich hingewiesen.

  • Innerhalb der Fahrradprotestfahrt gilt die Maskenpflicht für alle Teilnehmer auch während der Fahrt.

+++++ AUFLAGEN FÜR DIE KFZ-FAHRENDEN +++++

  • Die teilnehmenden Kraftfahrzeuge müssen verkehrs- und betriebssicher sein, alle teilnehmenden Fahrräder müssen den Ausrüstungsvorschriften entsprechen (gem. StVO und StVZO). Notwendige Zulassungen und Versicherungen müssen vorliegen.

  • Die beiden Protestfahrten finden jeweils im Rahmen einer von der Polizei begleiteten Fahrt im geschlossenen Verband gem. § 27 StVO statt.

  • Die Fahrzeuge haben sich innerhalb der festgelegten Strecke zu bewegen und teilnehmende Fahrzeuge sind in geeigneter Weise zu kennzeichnen.

  • Es ist die rechte Fahrbahnseite bzw. der rechte Fahrstreifen zu nutzen, es sei denn es ergehen andere Weisungen durch den Polizeivollzugsdienst. Das Überholen innerhalb des geschlossenen Verbandes ohne besondere Weisung des Polizeivollzugsdienstes ist ebenfalls untersagt.

  • Den Weisungen des Polizeivollzugsdienstes ist zwingend von allen Teilnehmern Folge zu leisten, diese ersetzen gegebenenfalls geltende Verkehrszeichen.

  • Der Verband wird durch Einschalten der Warnblinkanlage zusätzlich gekennzeichnet, er wird von einem Führungs- und Schlussfahrzeug der Polizei begleitet.

  • Unnötiger Lärm ist zu vermeiden. Das Hupen (auch das Abspielen von Hupgeräuschen via Lautsprecheranlage) und Lichthupen ist untersagt.

  • Es wird untersagt, Fahnen oder andere Gegenstände aus den Fahrzeugfenstern zu halten.

  • Bei Fahrt/Stillstand darf das Auto von den Versammlungsteilnehmern nicht verlassen werden. Ausgenommen sind Pannenfälle oder Unfälle.

  • Das Bekleben der Fahrzeuge mit themenbezogenen Inhalten ist gestattet. Die Fahrzeuge müssen jedoch trotzdem rechtskonform für die Teilnahme am Straßenverkehr bleiben (gem. StVO und StVZO).

  • Die zu fahrenden Geschwindigkeiten betragen 20-40 Km/h in geschlossenen Ortschaften bzw. 60-80 Km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.

+++++ AUFLAGEN FÜR DIE RAD-FAHRENDEN +++++

  • Der Fahrradaufzug ist in geschlossener Formation zu führen. Der Verband wird von einem Führungs- und Schlussfahrzeug der Polizei begleitet.

  • Es ist die rechte Fahrbahnseite bzw. der rechte Fahrstreifen zu nutzen, es sei denn es ergehen andere Weisungen durch den Polizeivollzugsdienst. Maximal dürfen zwei Fahrräder nebeneinander fahren, dies dient insbesondere der Umsetzung der Vorgaben des Mindestabstandes der Teilnehmer aus Infektionsschutzgesichtspunkten.

  • Das Bekleben bzw. die Ausstattung von Fahrrädern mit themenbezogenen Inhalten ist gestattet, soweit dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs mit den betreffenden Fahrrädern nicht beeinträchtigt wird. Die Fahrräder müssen trotzdem rechtskonform für die Teilnahme am Straßenverkehr bleiben (gem. StVO und StVZO).

  • Die Beeinträchtigung des Individualverkehrs ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. Es ist grundsätzlich Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer zu nehmen soweit dies möglich ist.

  • Während des Aufzuges darf von den Teilnehmern nur mit angepasster Geschwindigkeit gefahren werden. Es wird dringend empfohlen, dass sich an der Spitze der Formation die schwächeren und im hinteren Bereich der Formation die sicheren bzw. stärkeren Radfahrer bewegen.

+++++ ALLGEMEINE AUFLAGEN +++++

  • Alle Reden, Transparentaufschriften, Sprechchöre, Flugblätter und Parolen dürfen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und haben den öffentlichen Frieden zu wahren. Zum Hass gegen Bevölkerungsteile darf nicht aufgestachelt oder zur Gewalt oder Willkürhandlungen aufgerufen werden.

  • Die Menschenwürde anderer darf nicht verletzt werden, indem andere Personen oder Personengruppen beschimpft, verleumdet, verächtlich gemacht oder sonst beleidigt werden. In Wort-, Text- und Liedbeiträgen sowie in der bildlichen und plastischen Darstellung dürfen keine ehrverletzenden und beleidigenden Inhalte wiedergegeben oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen werden.

  • Transparent-, Schilder-, Fahnen- und Plakatstangen müssen aus Weichholz bestehen und dürfen eine Länge von 150cm sowie eine Kantenlänge von 2cm nicht überschreiten. Das Mitführen von Transparent-, Schilder- und Plakatstangen aus Metall ist untersagt. Transparente und Schilder dürfen aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht als Schutzbewaffnung nutzbar sein.

  • Es ist untersagt im Rahmen der Versammlungen, die Farben, Wappen und Flaggen der Bundesrepublik Deutschland, eines ihrer Länder oder deren Gebietskörperschaften oder eines ausländischen Staates, Hoheitszeichen oder Symbole eines solchen Staates im Rahmen der Versammlung zu zerstören, zu verbrennen, zu beschädigen, unkenntlich zu machen oder beschimpfenden Unfug daran zu üben, auch wenn durch dieses Verhalten die Straftatbestände der §§ 90a, 103, 104 StGB noch nicht erfüllt sind.

  • Der Verkauf, Ausschank und Konsum von alkoholischen Getränken ist im gesamten Verlauf der Versammlung untersagt. Das Mitführen von Glasbehältnissen und Dosen ist verboten. Getränke dürfen nur in Plastikbehältnissen und Tetrapackungen mitgeführt und ausgegeben werden. Anfallender Abfall ist sachgerecht zu entsorgen. Eine Ausgabe von Getränken unter Hygienebedingungen ist am Ort der Abschlusskundgebung als auch am Startpunkt zulässig.

  • Anfallender Abfall ist sachgerecht zu entsorgen, für die Müllentsorgung ist der Anmelder verantwortlich, ein entsprechendes Entsorgungskonzept ist in diesem Falle zu realisieren und umzusetzen.

  • Fahrzeugen der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes ist die An- oder Durchfahrt über die gesamte Versammlungsdauer jederzeit zu gewährleisten.

  • In Kombination mit einer Mund-Nase-Bedeckung dürfen keine weiteren, die Feststellung der Identität beeinträchtigenden Gesichtsbedeckungen mehr getragen werden (z.B. Son-nenbrillen, tiefsitzende Mützen,…).Medizinisch erforderliche Sehhilfen sind davon nicht erfasst.

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Die Fahrraddemo ist eine sehr gute Idee. Die Information sollte meiner Meinung nach möglichst bald in der Zeitung veröffentlicht werden.
Gruß
Michael Fellhauer
Michael.fellhauer@kabelbw.de

Hallo @Gerda-F ,
die Infos kommen morgen in der Zeitung!

LG,
Holger Schrag