Kreisumlage und Krankenhaus

In der letzten Woche gab es verschiedene Ideen für Protesthandlungen im Zusammenhang mit der Schließung der Helfensteinklinik.

Der Ansatz aus Böhmenkirch in Bezug auf die Kreisumlage finde ich sehr interessant.
Die Bürger des vormaligen Oberamts Geislingen erhalten aufgrund der Schließung
der Helfensteinklinik weniger Leistung bzw. schlechtere Leistungen wie die Bürger in der engeren Umgebung von Göppingen.

Daher ist zu prüfen ob die Höhe der Kreisumlage für die Gemeinden des ehemaligen Oberamts Geislingen gerechtfertigt ist.

Es müsste ein Apell an die Stadt- und Gemeinderäte ergehen, in Ihren Gremien einen Beschluss zu fassen die Begleichung der Kreisumlage für 2022 vorläufig auszusetzen.

Begründung:

  • Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes (Gleichheit aller Kreisbewohner)

  • Schriftliche Zusicherung über Erhalt des Krankenhauses in Geislingen
    (Verwaltungsrechtliche Zusicherung nach Verwaltungsverfahrensgesetz ?)

  • Die Kreisumlage müsste sinken da der Landkreis aufgrund Schließung der Helfenstein Klinik
    weniger Ausgaben hat und daher mehr Geld zur Verfügung steht. Dies muss sich auch in
    der Höhe der Kreisumlage bemerkbar machen.

Dies müsste in einer schriftliche Begründung von einem Verwaltungsrechter
ausformuliert werden und als Erklärung dem Antrag der Gemeinderäte beigefügt
werden. Hierüber kann es dann zu einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht kommen.

Mit dieser Maßnahme würde ein konkretes Zeichen gesetzt.

Das ist eine sehr gute Überlegung.
Sollte unbedingt von einem Fachkundigen geprüft werden.